Der heiße Draht zum Werkstattrat
Laut Mitwirkungsverordnung hat jede Werkstatt einen Werkstattrat, vergleichbar mit einem Betriebsrat. Unser Werkstattrat besteht aus zwei gewählten beschäftigten Mitarbeitern und einer beschäftigten Mitarbeiterin, die sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
Es ist dem Werkstattrat ein großes Anliegen, dass ihre Kolleginnen und Kollegen sich in der Werkstatt wohl fühlen.
Um auf die Bedürfnisse, Wünsche und Probleme der Kollegen/innen optimal eingehen zu können, finden monatliche Gruppenvertretersitzungen statt. Die hier geäußerten Anliegen werden im Rahmen einer monatlichen Werkstattratssitzung an die Werkstattleitung herangetragen, diskutiert und man sucht gemeinsam nach Lösungen. Darüber hinaus bieten die Mitglieder des Werkstattrates in regelmäßigen Sprechstunden persönliche Beratung an. Auch die Teilnahme an Gruppengesprächen dient dem Verständnis für die Kollegeninnen und Kollegen. Ein wichtiger Informationsaustausch findet auch in der monatlichen Vollversammlung statt.
Der Werkstattrat setzt sich für die berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung der Kollegen/innen ein. Die Förderung sozialer Aktivitäten wie z.B. Musiktherapie oder Theater-AG sowie die Mitorganisation von Betriebsausflug oder Sommerfest sind wichtige Aspekte der Werkstattratsarbeit. Das Gremium achtet mit auf die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften und organisiert Informationsveranstaltungen im Haus zu aktuellen Themen wie z.B. gesunde Ernährung oder Gesundheitsreform.
Der Werkstattrat steht in regelmäßigem Austausch mit anderen rheinland-pfälzischen Werkstatträten auf Regional-und Landesebene. Auch in Gremien und Arbeitskreisen, die sich mit der Lebenssituation psychisch erkrankter Menschen befassen, ist der Werkstattrat vertreten.
Die Mitglieder des Werkstattrates nehmen regelmäßig an speziellen Fortbildungen teil.