Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich
Das Eingangsverfahren mit einer Dauer von 3 Monaten und der Berufsbildungsbereich (bis zu 24 Monaten) beinhalten berufsfördernde Bildungsmaßnahmen, die am individuellen Leistungsvermögen der Betroffenen ausgerichtet sind. Im Vordergrund stehen die Verbesserung der psychischen Belastbarkeit, die Steigerung der Arbeitsgrundfähigkeiten und die Erhaltung und Entwicklung von Arbeitsfertigkeiten. Daneben werden soziale Kompetenzen wie Kritikfähigkeit oder der Umgang mit Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzten trainiert. In diesem Zeitraum absolvieren die Teilnehmer/innen bis zu drei Praktika in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Auch werden begleitende Maßnahmen wie Bewegungsübungen, Konzentrationstrainings, soziale Aktivitäten oder Kommunikationstraining angeboten. Im Vordergrund steht die individuelle Förderung der/des Betroffenen.
Wenn die im Individuellen Hilfeplan vereinbarten Ziele erreicht sind, kann der/die Maßnahmeteilnehmer/in je nach Situation in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in einen ausgewählten Arbeitsbereich der Werkstätten eingegliedert werden. Der Berufsbildungsbereich wird von vier hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut: einer Ergotherapeutin, einem
Arbeitstherapeuten mit Tischlerausbildung, einer Schneiderin und einer Gartenbautechnikerin.